Notar Justizrat Dr. Kyrill Schaefer

Online-Beurkundung

Ab dem 1.8.2022 ist es erstmals allen Notaren in Deutschland rechtlich erlaubt, bestimmte Vorgänge im Gesellschaftsrecht auch online in einer Videokonferenz zu beurkunden. Beurkundungsrechtlich ist dies derzeit insbesondere möglich, wenn es um die Gründung einer GmbH geht; auch diverse Registeranmeldungen können in einem Online-Verfahren durchgeführt werden.

Weitere Informationen über die Anforderungen und die von Ihnen hierfür erforderlichen und einzuleitenden Schritte erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer für das Online-Verfahren.

In jedem Fall benötigen Sie hierfür ein geeignetes Ausweisdokument mit eID-Funktion (im Idealfall mit Ausstellungsdatum ab 1.8.2021), unter Umständen zusätzlich einen gültiger Reisepass, die Installation der Notar-App sowie ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

Eine Beurkundung vor Ort dürfte für Sie jedoch in der Regel einfacher sein.

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